Gültig ab 5. märz 2021 für neue Buchungen.
1 | ALLGEMEINES |
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1.1 | Die "hyggelige" Dänen A/S (nachstehend "DHD") ist nicht der Eigentümer des Ferienhauses, das DHD zur Verfügung stellt. Das Ferienhaus wird vom rechtlichen Eigentümer des Hauses (,,Vermieter") zur Verfügung gestellt. DHD ist lediglich die Vertragspartei, die das Ferienhaus im Namen des Vermieters und auf Rechnung und Risiko des Vermieters zur Verfügung stellt. DHD hat einen gesonderten Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen, der DHD ein Exklusivrecht verleiht, die Vermietung des Ferienhauses des Vermieters zu vermitteln. |
1.2 | Die vorliegenden Mietbedingungen und der Mietvertrag, der zwischen dem Vermieter und dem Mieter eingegangen wird, bilden die Bedingungen für den Vertrag, den Sie mit DHD abschließen (,,die Mietunterlagen"). Soweit DHD Vorschriften bezüglich der Nutzung des Mietobjekts festlegt, werden diese ergänzt und sind somit ebenfalls Bestandteil der Mietunterlagen. Es ist anzumerken, dass Reisebüros, lnternetportale und andere Buchungsplattformen, die nicht Eigentum von DHD sind, keine Verträge abschließen können, die von den vorliegenden Mietbedingungen oder den Angaben, die von DHD im jeweils geltenden Mietkatalog u. a. gemacht werden, abweichen. Leistungen, die durch den Vermieter zugekauft werden mussten oder die vom Vermieter zusätzlich gewahrt werden, gelten als Vertrage mit Dritten und sind damit nicht von den vorliegenden Mietbedingungen umfasst und im Übrigen für DHD in keinerlei Hinsicht relevant. |
2 | ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGS |
2.1 | Die Buchung des Mieters ist ein verbindliches Angebot an DHD, einen Mietvertrag fi.ir das vom Mieter ausgewählte Ferienhaus abzuschließen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. |
2.2 | Die Annahme des Angebots durch DHD erfolgt durch die anschließende schriftliche Bestätigung und die Übersendung des Mietvertrags an den Mieter. |
2.3 | Bei einer Vorreservierung/Option für das folgende Vermietungsjahr ist der Vertrag erst dann verbindlich, wenn (1.) das betreffende Ferienhaus im betreffenden Jahr zur Vermietung freigegeben wird, (2.) das Ferienhaus im gewünschten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden kann und (3.) Preise und eventuelle Preisänderungen feststehen. Sind die oben angeführten Bedingungen (1-3) erfüllt, wird ein Mietvertrag zugesandt, worauf der Vertrag gemäß Punkt 2.2 verbindlich ist. |
2.4 | 2.4 Die Leistung von DHD besteht darin, dem Mieter das Ferienhaus zur Verfügung zu stellen in Übereinstimmung mit den Mietbedingungen und den Mietunterlagen. Die Leistung des Mieters besteht darin, Zahlung in Übereinstimmung mit den Mietunterlagen zu leisten, weshalb die An- und Abreise des Mieters zum und vom Ferienhaus für DHD irrelevant ist. DHD haftet also nicht fi.ir die Möglichkeit des Mieters, das Ferienhaus in Gebrauch zu nehmen, sofern der Mieter von der Möglichkeit der An- und Abreise zum und vom Ferienhaus abgeschnitten wird, darunter durch Grenzschließung o. Ä. |
3 | PREISE UND ZAHLUNGEN |
3.1 | Sämtliche Preise sind in DKK (dänischen Kronen) oder Euro angegeben, falls nichts anderes angeführt ist. 1st die Buchung des Mieters registriert, schickt DHD eine Bestätigung (vgl. Punkt. 2.2) und der Mietpreis wird in zwei Raten fällig (vgl. unten). |
3.2 | Sofern im Katalog, im Internet und/oder der Preisliste nichts anderes angegeben ist, sind die Verbrauchskosten für Wasser, Strom, Heizöl, Gas u. Ä. sowie Heizkosten (darunter ggf. Brennholz) nicht im Mietpreis inbegriffen. Die Verbrauchskosten werden bei der Abreise bezahlt zusammen mit der Schlüsselübergabe. |
3.3 | Die 1. Rate, die 25 % des Mietpreises ausmacht, sowie die Kosten für eine eventuelle Reiserücktrittversicherung, die Bearbeitungsgebühr und evtl. weitere, von DHD festgelegte Gebühren werden 7 Tage nach Vertragsabschluss fällig (vgl. Punkt 2.2). |
3.4 | Die 2. Rate, die die restlichen 75 % des Mietpreises ausmacht, wird 49 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällig. |
3.5 | Bei Buchung weniger als 49 Tage, aber früher als 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraums wird der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss fällig (vgl. Punkt 2.2). |
3.6 | Bei Buchung 14 Tage oder später vor Beginn des Mietzeitraums wird der gesamte Mietpreis sofort bei Vertragsabschluss fällig (vgl. Punkt 2.2). |
3.7 | Falls das Ferienhaus im Internet gebucht wird, besteht die Möglichkeit, die 1. Rate per Banküberweisung oder mit den angegebenen Zahlungskarten zu bezahlen. Bei Kartenzahlung wird eine geringere Kartengebühr erhoben. Bei Kartenzahlung im Internet gilt das Widerrufsrecht 48 Stunden. |
3.8 | Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen gemäß Punkt 3.3-3.6 gilt als Vertragsverletzung und gibt DHD das Recht, den abgeschlossenen Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Aufhebung des Mietvertrags gemäß Punkt 3.8 entbindet den Mieter nicht von der Verpflichtung, den Mietpreis zu bezahlen, und der Sachverhalt wird in Übereinstimmung mit den Bedingungen bezüglich einer Stornierung (vgl. Punkt 12) geregelt. |
3.9 | Im Falle von Preissteigerungen, Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie Währungskursänderungen u. a. hat DHD das Recht, den Mietpreis verhältnismäßig anzupassen unter Übersendung von umfassender Dokumentation bezüglich der Faktoren, die zu einer Mieterhöhung führen. Sofern die Wahrung, in der das Ferienhaus von DHD abgerechnet wird, ihren Kurs gegenüber der Wahrung, die gemäß Katalog, Internet und/oder Preisliste die Preisgrundlage für die Zahlung des Mieters bildet, ändert, kann der Mietpreis nach Abschluss des Mietvertrags und vor Beginn des Mietzeitraums um den Prozentsatz erhöht werden, um den die verwendete Wahrung seit Druck des Katalogs und/oder der Preisliste gestiegen ist. |
3.10 | Preiserhöhungen gemäß Punkt 3.9 berechtigen nicht zur Stornierung des Ferienhauses/ Mietvertrags. |
4 | MIETZEITRAUM |
4.1 | Die im Internet oder in den Mietunterlagen angegebenen Ankunfts- und Abreisezeiten sind jeweils gültig. Eine Schlüsselübergabe zu einem späteren Zeitpunkt als in den Mietunterlagen angegeben, ist ggf. nach vorheriger Absprache möglich. Ferienhäuser sind am Abreisetag grundsätzlich spätestens um 9.30 Uhr zu verlassen, falls nichts anderes in den Mietunterlagen angegeben ist. Die Schlüssel werden nur dann übergeben, wenn der komplette Mietpreis bezahlt wurde - und gegen Vorlage des Original-Mietvertrags sowie ggf. eines Ausweisdokuments mit Lichtbild. |
5 | DAS FERIENHAUS UND DIE UMLIEGENDEN FLACHEN |
5.1 | Der Mietvertrag umfasst das Ferienhaus mit sämtlichem Inventar, Zubehör und Grundstück, wie in der Hausbeschreibung angegeben. Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erteilt worden, und DHD haftet nicht für diesbezügliche Mangel, es sei denn, sie verhindern eine Nutzung des Ferienhauses zu seinem Zweck. |
5.2 | Es wird darauf hingewiesen, dass die Ferienhäuser nach dem Geschmack und Bedarf des Vermieters eingerichtet sind. Das bedeutet, dass Schrankplatz, Ausstattungsniveau, darunter Gartenmöbel u. a., variieren können. Der Mieter wird aufgefordert, sich bei konkreten Fragen zu Einrichtung/ Ausstattungsniveau u. a. des Ferienhauses an DHD zu wenden. |
5.3 | Falls nichts anderes mit DHD vereinbart wurde, darf das Ferienhaus nur zu Urlaubszwecken genutzt werden. Die Wohnflache (Größe in m2) des Hauses kann von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, was nicht zu einer Stornierung des Mietvertrags oder einer anteilsmäßigen Minderung des Mietpreises berechtigt. |
5.4 | Es ist verboten, Zelte, Wohnwagen o. Ä. auf - oder am - Ferienhausgrundstück aufzustellen. |
5.5 | Das Ferienhaus und das zugehörige Grundstück dürfen immer nur von höchstens der Anzahl Personen, die im Katalog, Internet oder Mietvertrag angeführt ist, bewohnt werden. Sollte diese Zahl überschritten werden oder der Mieter Zelte, Wohnwagen o. Ä. auf oder am Ferienhausgrundstück aufstellen, hat DHD das Recht, die überzähligen Personen ohne Vorankündigung des Hauses zu verweisen. Kommt der Mieter einer solchen Anordnung nicht innerhalb von 6 Stunden nach, kann DHD den Mietvertrag aufheben, wonach sämtliche Bewohner verpflichtet sind, das Ferienhaus unverzüglich und ohne Rückerstattung des Mietpreises zu verlassen. |
5.6 | Elektroautos dürfen nicht an die Elektroinstallationen des Ferienhauses angeschlossen werden. Es sei denn, es in der Hausbeschreibung angegeben ist, dass hierfür ein elektrisches Ladegerät vorhanden ist. |
5.7 | Jugendgruppen (Definition: Gruppen ab 4 Personen überwiegend im Alter von unter 25 Jahren) können keinen Mietvertrag für ein Ferienhaus über DHD abschließen. Stellt DHD eine Missachtung dieser Altersbeschränkung für Gruppen ab 4 Personen fest, ist DHD und/oder der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos und ohne Rückerstattung des Mietpreises zu kündigen. |
5.8 | Buchungen von Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren sind nur auf Anfrage möglich. |
5.9 | In manchen Häusern sind Haustiere nicht gestattet. DHD kann jedoch nicht dafür garantieren, dass sich vorher keine Haustiere im Haus aufgehalten haben oder dass der Vermieter nicht selbst Haustiere hält. DHD haftet nicht für allergische Reaktionen des Mieters in den jeweiligen Ferienhäusern. Sollte ein Mieter im Hinblick auf Allergien u. a. besondere Bedürfnisse haben, fordert DHD dazu auf, sich entsprechend telefonisch zu erkundigen, damit DHD diesbezüglich bestmöglich beraten kann. |
5.10 | Wenn Sie Haustiere in Ferienhäusern mitbringen, wo dies erlaubt ist, beachten Sie bitte folgendes. Haustiere dürfen nicht allein im Ferienhaus gelassen werden und dürfen nicht in den Möbeln oder Betten sein. Gaste, die Haustiere mitbringen, sind verpflichtet, Exkremente auf dem Grundstück des Ferienhauses zu entfernen. Wenn Sie das Ferienhaus bei bestellte Endreinigung oder obligatorische Reinigung verlassen, müssen Sie das Haus staubsaugen, um so viele Tierhaare wie möglich zu entfernen, bevor die Reinigung eintrifft. An zwei Orten in der Stadt haben wir ein Container mit kostenlosen Hundetüten aufgestellt. Wir empfehlen unsere Gaste mitzuhelfen die Stadt sauber zu halten. |
5.11 | Mieter können - auch in Ferienhausgebieten - unerwartet Lärm durch Bautätigkeit, Verkehr, militärische Aktivitäten (falls das Ferienhaus in einem Gebiet liegt, in dem derartige Aktivitäten vorkommen können) o. Ä ausgesetzt werden. DHD kann nicht für Lärmbelästigungen haftbar gemacht werden. |
5.12 | Die von DHD angegebene Abstande zu u.a. Strand, Einkauf usw. sind alle als Luftlinie gemessen. |
5.13 | DHD kann nicht für das Vorhandensein von Tieren und Insektenbefall im oder um das Ferienhaus haftbar gemacht werden, da die Ferienhäuser meist in Naturgebieten liegen. |
5.14 | Internetverbindungen/Breitband und Fernsehprogramme werden auf unterschiedliche Weise angeboten, z. B. über Kabel, WLAN, Parabolantenne u. a. Internet und Fernsehprogramme gelten als Zusatzleistung, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der Herausforderungen, die ggf. durch mangelhaften Versorgungsgrad in den Ferienhausgebieten sowie durch variierende Datenvolumen und Geschwindigkeiten bestehen können, kann DHD nicht für schlechten Empfang, Antennenüberlastung, Kabelprobleme oder andere Probleme mit Empfang, Datenvolumen u. a. haftbar gemacht werden. |
5.15 | Während seines Aufenthalts im Mietobjekt ist der Mieter dazu verpflichtet, dies und die zugehörigen Flachen so zu nutzen, dass die Bewohner der umliegenden Ferienhäuser nicht belästigt werden, u. a. durch laute Musik, die Verwendung elektrischer Geräte oder lautes und störendes Verhalten. Sollte dies dennoch der Fall sein, und sollte der Mieter nach Aufforderung von DHD die Belästigungen nicht einstellen, kann DHD im Namen des Vermieters den Vertrag aufheben, worauf sämtliche Bewohner verpflichtet sind, das Ferienhaus unverzüglich und ohne Rückerstattung des Mietpreises zu verlassen. |
5.16 | DHD hat das Recht, eine gesonderte Hausordnung für die Nutzung des Mietobjekts und der gemieteten Freiflächen auszuarbeiten. Wurde eine solche Hausordnung ausgearbeitet, ist sie auf der Website von DHD abrufbar: www.vejers.com. Wird die Hausordnung nicht befolgt, kann das Mietverhältnis in Übereinstimmung mit Punkt 5.6 aufgehoben werden. |
5.17 | Das Rauchen ist in den Ferienhäusern streng verboten, es sei denn, es geht ausdrücklich aus der Hausbeschreibung hervor. Dies bedeutet jedoch nicht, dass im Ferienhaus nicht geraucht wurde. |
5.18 | Hat das Ferienhaus einen Swimmingpool und/oder ein Whirlpool, ist der Mieter aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet, jegliche Anweisungen des Vermieters oder von DHD bezüglich der Nutzung des Pools und des Whirlpools zu befolgen. Der Mieter haftet selbst für die Nutzung des Swimmingpools und des Whirlpools. Aus gesundheitlichen Gründen ist es notwendig, jedes Mal sich gründlich zu waschen, bevor Sie den Swimmingpool und den Whirlpool benutzen. Unsere Techniker überprüfen die Wasserqualität vor der Ankunft der Gaste und wahrend des Urlaubes, wo der Pool und der Whirlpool gechlort sind. |
5.19 | Vergessene Gegenstände werden bis zu vier Wochen nach Abgabe bei DHD aufbewahrt. Für die Nachsendung vergessener Stücke wird eine Bearbeitungsgebühr von DKK 150 erhoben, darüber hinaus trägt der Mieter die Versandkosten selbst. |
6 | ENDREINIGUNG |
6.1 | In den meisten Ferienhäusern ist die Reinigung obligatorisch und kann nicht abgewählt werden. Bitte lesen Sie die Praktische Informationen, wie Sie das Haus verlassen sollen. |
6.2 | Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus aufgeräumt und gründlich gereinigt zu verlassen. Dies umfasst auch die Reinigung von Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd, Backofen, Grill, WC und sonstige sanitäre Anlagen. Das Haus ist stets in sauberem Zustand zu hinterlassen. Gegen Gebühr kann bei DHD eine Endreinigung bestellt werden. Die Endreinigung kann bis Donnerstagsvormittag vor lhre Abreise im Büro bestellt werden. Es ist nicht erlaubt, Dritten die Endreinigung zu überlassen. Die Kosten für eine nicht durchgeführt Endreinigung und/oder nicht durchgeführtes Aufräumen werden dem Mieter auferlegt. Bitte lesen Sie die Praktische Informationen, wie Sie das Haus verlassen sollen. |
7 | VERBRAUCHSABRECHNUNG |
7.1 | Die Kosten für den Verbrauch von Wasser und Energie sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Der Wasser- und Energieverbrauch des Mieters wird entweder durch 1) einen im Voraus festgesetzten Betrag pro Person, an die das Ferienhaus vermietet ist, berechnet oder 2) es wird bei der Schlüsselübergabe ein Ablesezettel ausgehändigt, auf dem der Mieter die Zahl erstände für Wasser und Energie - sei es Strom, Fernwarme, Erdwärme, Gas o. a. - sofort zu Beginn des Mietzeitraums einträgt. Nach Ende des Mietzeitraums liest der Mieter oder ein Servicemitarbeiter von DHD die Zählerstande erneut ab. Diese Ablesung bildet die Grundlage für die Berechnung der Verbrauchskosten. Der Mieter bezahlt den Verbrauch für den gesamten Mietzeitraum, auch wenn er das Ferienhaus nicht während des gesamten Mietzeitraums genutzt hat. |
7.2 | Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ferienhäusern mit Swimmingpool zusätzliche Energiekosten u. a. für Strom und Heizöl zur Beheizung des Pools zu erwarten sind. Diese Kosten variieren je nach Jahreszeit, Wassertemperatur und Größe des Swimmingpools. |
8 | SCHÄDEN |
8.1 | Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt verantwortungsvoll zu behandeln und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme zu übergeben. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für die Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar, die im Laufe des Mietzeitraums entstanden sind und die vom Mieter selbst oder anderen, denen der Mieter Zugang zum Ferienhaus gewährt hat, verursacht wurden. |
8.2 | DHD führt nach jedem Mieterwechsel eine Mieterwechselkontrolle durch, bei der eventuelle Mängel und Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar sowie eine eventuelt nicht durchgeführte oder mangelhafte Endreinigung festgestellt werden. |
8.3 | Schäden am Ferienhaus und dessen Inventar, die im Laufe des Mietzeitraums entstehen, sind DHD unverzüglich mitzuteilen. Stellt DHD Schäden oder Mängel fest, die DHD gemäß Punkt 8.1 nicht mitgeteilt wurden, werden die Kosten dafür dem Mieter auferlegt durch Ausstellung einer Rechnung. |
8.4 | Sämtliche Schäden sind vom Mieter vor der Abreise zu erstatten, sofern keine andere diesbezügliche Vereinbarung mit DHD getroffen wurde. |
9 | ERSICHERUNG |
9.1 | Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung "die Urlauber Vollschutz Gebühr" über DHD mit abzuschließen. Der Preis richtet sich nach der Mietdauer. Nach Zahlung der ersten Rate kann die Urlauber Vollschutz Gebühr nicht mehr bestellt/geändert werden. |
9.2 | Die Kosten für die Versicherung werden bei Stornierung/Umbuchung des Mietvertrags nicht erstattet. |
10 | MÄNGEL, REKLAMATION UND ABHILFE |
10.1 | Das Mietobjekt wird dem Mieter mängelfrei überlassen. Stellt der Mieter nach der Übernahme des Ferienhauses eine mangelhafte Reinigung, Schaden oder sonstige Mängel am Ferienhaus fest, obliegt es dem Mieter, diese unverzüglich - und innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung gegenüber DHD zu reklamieren. Eine nicht rechtzeitig erfolgte Reklamation führt dazu, dass das Ferienhaus als mängelfrei übertragen gilt, worauf die Mängel gegenüber DHD nicht mehr geltend gemacht werden können. |
10.2 | Der Mieter muss - soweit dies möglich ist - dazu beitragen, eine Verschlimmerung eventueller Schäden und Folgen, die mit den festgestellten Mangeln verbunden sind, zu vermeiden. |
10.3 | DHD hat das Recht, eventuelle Fehler und Mangel auszubessern/ Abhilfe zu schaffen. lm Falle eine Reklamation von Mängeln ist der Mieter verpflichtet, DHD eine angemessene Frist zur Ausbesserung festgestellter Mängel oder Schäden zu gewähren. |
10.4 | Reist der Mieter aufgrund einer Reklamation gemäß Punkt 10 ab, ohne DHD damit eine angemessene Frist zur Ausbesserung gemäß Punkt 10.3 zu gewähren, kann sich der Mieter nicht auf die betreffenden Fehler und Mängel als Grund für eine eventuelle Kündigung des Mietvertrags oder verhältnismäßige Mietpreisminderung berufen, da der Mieter dadurch DHD das Recht zur Abhilfe unmöglich gemacht hat. |
10.5 | DHD hat das Recht, dem Mieter ein anderes Ferienhaus gleichen Standards zur Verfügung zu stellen, falls dies als notwendig erachtet wird. |
10.6 | Sofern die Reklamation nach Ansicht des Mieters während des Mietzeitraums nicht zufriedenstellend gelöst wurde, ist dies DHD für die anschließende Bearbeitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. |
11 | HAFTUNGSAUSSCHLUSS FUR SCHÄDEN UND MÄNGEL U. A. |
11.1 | DHD kann nicht für Mängel am Ferienhaus oder am gemieteten Zubehör haftbar gemacht werden, sofern DHD nicht grab fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. |
11.2 | Für Informationen zum Ferienhaus, die DHD dem Mieter gegeben hat und die nicht den tatsächlichen Verhältnisse entsprechen, kann DHD nicht haftbar gemacht werden, sofern DHD nicht grab fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. |
11.3 | DHD haftet nicht für Mängel am Mietobjekt, die auf den Mieter selbst zurückzuführen sind. |
11.4 | DHD haftet nicht für Schäden an persönlichen oder gewerblichen Gegenständen des Mieters, die durch Defekte am Ferienhaus oder dessen Inventar - darunter, aber nicht begrenzt auf, elektrische Geräte, Hängeböden, Betten, Matratzen und Bettwäsche - oder durch zum Mietobjekt gehörendes Zubehör - darunter z. B. Fahrräder, Spielgeräte, Gartenmöbel und Grill -, die der Vermieter dem Mieter zur Verfügung gestellt hat, entstanden sind. |
11.5 | DHD haftet nicht für Veränderungen, die nicht das Ferienhaus selbst oder das zugehörige Grundstück betreffen - z. B. Bademöglichkeiten, Angelrechte, Schließung von Verkehrswegen und Geschäften, Straßen- und Bauarbeiten, Umweltschäden, Klimaverhältnisse oder Beeinträchtigungen des Urlaubsaufenthalts aufgrund von örtlichen Bestimmungen, Verordnungen, behördlichen Anweisungen u. Ä. |
12 | KÜNDIGUNG UND ÄNDERUNG DES MIITZEITRAUMS |
12.1 | Eine Kündigung des Mietvertrags kann vor Beginn des Mietzeitraums erfolgen, wenn die Urlauber Vollschutz Gebühr mit gebucht ist. Wenn die Urlauber Vollschutz Gebühr nicht mit gebucht wurde, ist es nicht möglich, den Mietvertrag zu kündigen. Mieter haben jedoch die Möglichkeit, selbst neue Mieter zur Verfügung zu stellen. Die Rückzahlung der Miete muss über die eigene Reiserücktrittsversicherung des Mieters erfolgen. |
12.2 | Eine Kündigung ist nur schriftlich möglich und gilt erst ab dem Tag, an dem die Stornierung/Kündigung DHD vorliegt. |
12.3 |
Bei einer Kündigung ist DHD dazu berechtigt, folgende Mietbetrage vom Mieter einzufordern: I. Erhält DHD die Kündigung bis 49 Tage vor Beginn des Mietzeitraums, werden 25 % des Mietpreises fällig. |
12.4 | Eine fehlende Anreisemöglichkeit des Mieters zum Ferienhaus berechtigt gemäß Punkt 2.4. nicht zu einer Kündigung. |
12.5 | Insbesondere bezüglich Situationen, die unter Höhere Gewalt u. a. fallen, wird auf Punkt 13 hingewiesen. |
12.6 | Bis zur Fälligkeit oder vor Einzahlung der 1. Rate (vgl. 3.4) ändert DHD den Mietzeitraum ohne Berechnung von Gebühren, aber nur unter der Voraussetzung freier Kapazitäten. Die Urlauber Vollschutz Gebühr kann bis zur Fälligkeit oder vor Einzahlung der 1. Rate dazu gebucht werden. |
12.7 | Nach Abschluss des Mietvertrags (vgl. 2) und nach Fälligkeit der 1. Rate (vgl. 3.4) und bis 49 Tage vor Beginn des Mietzeitraums ändert DHD den Mietzeitraum gegen eine Gebühr in Höhe von EUR 55,-, aber nur unter der Voraussetzung freier Kapazitäten. Der Mietvertrag kann nicht geändert / umgebucht werden, wenn die Urlauber Vollschutz Gebühr nicht von Anfang an mit gebucht wurde. |
12.8 | Es ist nicht möglich umzubuchen auf ein Last Minute Angebot. Hier wird der aktuelle Mietpreis berechnet. |
12.9 | Es ist nur möglich einmal kostenlos um zu buchen mit die Urlauber Vollschutz Gebühr. |
12.10 | Nach Abschluss des Mietvertrags (vgl. 2) und 48 bis 1 Tag vor Beginn des Mietzeitraums kann der Mietzeitraum nicht mehr geändert werden. In diesem Fall muss der Mieter den Mietvertrag kündigen (vgl. 12.3). |
13 | HÖHERE GEWALT |
13.1 | Sofern die Durchführung des Mietvertrags aufgrund von Höherer Gewalt oder Umständen, die damit gleichzustellen sind (darunter - aber nicht beschränkt auf - Ereignisse wie Krieg, Natur und Umweltkatastrophen, Dürre, sonstige ungewöhnliche Wetterverhältnisse, Epidemien, Pandemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnisse, Einstellung des Wahrungshandels, Streik, Aussperrung o. Ä., die bei Abschluss des Mietvertrags nicht vorherzusehen waren), nicht möglich- oder in erheblichem Maße erschwert - sein sollte, hat DHD das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, da weder DHD oder der Vermieter dafür verantwortlich gemacht werden kann. |
14 | DHD ALS VERMITTLER |
14.1 | Das Ferienhaus ist nicht das Eigentum von DHD, sondern das des Vermieters. DHD stellt das Ferienhaus lediglich im Namen des Vermieters und auf Rechnung des Vermieters zur Verfügung. Sofern das Mietobjekt dem Mieter aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von DHD liegen (z. B. Zwangsversteigerung des Ferienhauses, Nichterfüllung des Vertrags durch den Vermieter o. Ä.), nicht zur Verfügung gestellt werden kann, hat DHD das Recht, den Mietvertrag gegen Rückzahlung des bereits gezahlten Mietpreises zu kündigen. Siehe jedoch Punkt 13 bezüglich Höherer Gewalt. |
14.2 | Ungeachtet der Bestimmung unter Punkt 14.1 ist DHD - nach konkreter Beurteilung - dazu berechtigt, dem Mieter ein anderes entsprechendes Ferienhaus im gleichen Gebiet und zum gleichen Preis anzubieten. |
15 | BRANCHENVERBAND, STREITIGKEITEN, GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT |
15.1 | DHD ist Mitglied des dänischen Branchenverbandes der Ferienhausvermittler (Feriehusudlejernes Brancheforening) und befolgt die von diesem Verband aufgestellten ethischen Regeln. |
15.2 | Sollten in Verbindung mit einem Mietverhältnis Probleme entstehen, die nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden können und über die keine Einigkeit zwischen den Parteien bezüglich einer evtl. Kompensation erzielt werden kann, hat der Mieter die Möglichkeit, die Angelegenheit dem Beschwerdeausschuss des Branchenverbandes vorzulegen. Weitere Informationen über den Beschwerdeausschuss unter www.fbnet.dk. |
15.3 | Im Falle von Streitigkeiten ist die Klage in dem Gerichtsbezirk zu erheben, in dem das Ferienhaus liegt, und das Verfahren ist nach dänischem Recht zu entscheiden, es sei denn, anzuwendende Rechtsvorschriften führen zur Anwendung einer anderen Gesetzgebung als der dänischen. |
15.4 | Werden gesonderte Übersetzungen der vorliegenden Mietbedingungen in andere Sprachen als Dänisch ausgearbeitet, wird im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Auslegung die dänische Version der Bedingungen verwendet. |
16 | SONSTIGE INFORMATIONEN |
16.1 | Der abgeschlossene Mietvertrag fallt nicht unter die Bestimmungen zum Widerrufsrecht gemäß dänischem Verbrauchervertragsgesetz § 18, Abs. 2 Nr. 12. |
17 | DATENSCHUTZ |
17.1 | DHD ist datenverantwortlich gemäß Datenschutzverordnung. Jede Anfrage in Sachen Oatenschutz ist schriftlich an [email protected] zu richten. |
17.2 | DHD verarbeitet die personenbezogenen Daten, die der Mieter im Zusammenhang mit der Ferienhausvermietung angibt, da dies notwendig ist, um die Buchung durchführen und damit auch den Mietvertrag erfüllen zu können sowie um eventuellen sonstigen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarungen, die zwischen Vermieter, Mieter und DHD getroffen werden, nachzukommen. |
17.3 | Mieter haben jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung lhrer personenbezogenen Daten zu diesem Zweck einlegen. |
17.4 | Im jeweils erforderlichen Umfang gibt DHO relevante Daten in diesem Vertrag an Vermieter, Kooperationspartner (z. B. Servicebüros, Reinigungsfirmen, Kreditkartenunternehmen, Versicherungsgesellschaften sowie öffentliche Behörden) weiter, um die Vermietung durchführen, eine korrekte und sichere Bezahlung einfordern und die jeweils geltende Gesetzgebung einhalten zu können. |
17.5 | DHD überträgt personenbezogene Daten nur in erforderlichem Umfang an Länder außerhalb von EU/EWR und nur dann, wenn passende Garantien für ein ausreichendes Schutzniveau in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Gesetzgebung vorliegen. |
17.6 | Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für den relevanten Zweck erforderlich ist oder gemäß geltender Gesetzgebung. |
17.7 | Mieter haben das Recht, Einsicht in die von DHD registrierten Daten lt. GDPR-Regeln und eine Kopie davon zu erhalten sowie personenbezogene Daten korrigieren oder ändern zu lassen, falls sich diese als nicht korrekt erweisen. Mieter haben zudem das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen, wenn diese nicht mehr für den Zweck, zu dem sie angegeben wurden, erforderlich sind (vgl. u. a. Punkt 17.2) oder wenn die Verarbeitung rechtswidrig ist. Schließlich hat der Mieter das Recht, DHD um die Begrenzung der Verarbeitung der betreffenden Daten zu bitten. |