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Aufdatierung zum 10.12.2021
Liebe Gäste,
In dieser Corona Zeit, erleben wir nochmals wieder neue Beschränkungen. Ab den 10 Dezember 2021 gibt es neue Regeln, die eingeführt werden sollen, um in einem Versuch die neuen „Omikron Corona Variante“ zu vermeiden.
Kurz erzählt; Sie können ohne Probleme über die Grenze fahren, solange Sie einen Impfausweis (Covid 19 geimpft) oder einen negativen PCR-Test haben und vorweisen können.
Vejers Strand liegt in einer Gegend, wo eine geringe Einwohnerzahl vorhanden ist (des Weiteren sind fast keine Einwohner an Corona erkrankt) und Sie können sich ohne Probleme in der Umgebung um und in Vejers frei bewegen.
Sie müssen nur beachten, dass Sie zum Einkaufen wieder ein Mundschutz tragen müssen, Abstand halten und sich die Hände desinfizieren.
Wir freuen uns Euch in Vejers wieder sehen zu können
Das „hyggelige“ Team
Die neuen Corona Regeln sehen wie folgt aus:
Neue Einschränkungen ab 10. Dezember 2021
Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat der Epidemieausschuss des Folketing auf Grundlage der Empfehlungen, der Epidemiekommission, folgendes beschlossen, das somit am Freitag den 10. Dezember 2021 um 16 Uhr in Kraft tritt:
Nachtleben
Schließung des Nachtlebens - verstanden als Räumlichkeiten und Orte, an denen eine Diskothek, Disco oder ähnliches betrieben wird, wo es u.a. auch eine Tanzfläche gibt.
Verbot des Alkoholkonsums in Bussen und zusätzliche Beschilderungspflicht.
Restaurants
Schließung von Innen- und Außenrestaurants in der Zeit von kl. 24:00 bis 05.00.
Einführung von Auflagen für Mundschutz/Visiere für Gäste und Mitarbeiter in Restaurants (jedoch mit Ausnahmen entsprechend der bisherigen Anforderungen, z.B. für sitzende Gäste und für Mitarbeiter, die einen Coronapass vorzeigen können) und Beschilderungspflicht.
Verbot des Verkaufs von Alkohol nach 24 Uhr
Verbot des Verkaufs von Alkohol in der Zeit zwischen kl. 24:00 bis 05.00 in Geschäften und anderen Räumlichkeiten. In Räumlichkeiten, die natürlichen und juristischen Personen zur Verfügung stehen und zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat.
Grosse Arrangements/Veranstatungen
Begrenzung der Anzahl der stehenden Zuschauer bei bestimmten Kultur- oder generettle Veranstaltungen. In Räumen in denen Konzerte, Aufführungen oder ähnliches stattfinden, dürfen sich maximal 50 stehende Zuhörer gleichzeitig aufhalten
Änderungen der Dauer vom Corona-Pass
Die Gültigkeitsdauer des Corona-Passes nach der Grundimmunisierung wird auf sieben Monate verkürzt, und die Wiederholungsimpfung gibt einen gültigen Corona-Pass.
Die geänderten Regelungen treten Mitte Januar in Kraft.
(Stand: 20.01.21)
Neue Regelung für die Einreise nach Dänemark
Ausländer mit Wohnsitz im Ausland können weiterhin mit erkennbaren Zwecken/Gründe nach Dänemark reisen.
Strengere Testanforderungen im Zusammenhang mit der Einreise Ausländer mit Wohnsitz in Hochrisikoländern mussten bisher - neben einem erkennbaren Zweck - auch einen negativen Test vorlegen, der spätestens 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Schnelltests werden auch bei der Einreise erkannt.
Damit dürfen Deutsche nur mit einem triftigen Grund UND negativem Coronatest nach Dänemark einreisen. Ein Urlaubsaufenthalt gilt nicht als triftiger Grund. Schleswig-Holsteiner dürfen mit triftigem Grund oder nach Vorlage eines negativen Coronatests einreisen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.visitdenmark.de/daenemark/diverse/coronavirus
Es stehen Ihnen Testcenter über Falck für die Heimreise an folgenden Adressen zur Verfügung: 6705 Esbjerg G, Måde Industrivej 26 und 6200 Aabenraa N, Løgumklostervej 55. Sollten Sie zur Einreise zur nach Dänemark einen Schnelltest brauchen, befindet sich ein Testcenter in 24983 Handewitt, Scandinavian Park 13.
(Stand: 16.11.20)
Wir möchten sie daraufhinweisen, das wir die Aktualität unserer Mitteilungen für die Einreisebeschränkungen nicht zu 100 % garantieren können. Änderungen sind vorbehalten.
Sie haben die Möglichkeit sich über das Internet bezüglich der Einreisebeschränkungen zu informieren. Die dänische Behörden geben Auskunft. Bei der dänischen Polizei oder HIER desweiteren auch beim Auswärtigen Amt, hierzu ein weiterer Link.
Die dänische Polizei weist unter anderem darauf hin, das auf diesen PCR-Test folgendes erkennbar und notiert sein muss:
Das Testergebnis muss eindeutig negativ sein und nur in folgender Sprache werden diese PCR-Test anerkannt: englisch, deutsch, französich, spanisch oder italienisch. Dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein (ab Durchführung des Tests).
Wir versuchen so schnell wie möglich alles zu aktualiesieren. Leider weiss niemand genau, wie lange diese Einschränkungen noch jeweils bestehen bleiben. Wir beobachten den weiteren Verlauf sehr genau.
Sollten Sie trotzdem Fragen haben, wenden Sie sich bitte schriftlich/per Mail an uns wenn Ihre Anreise kurz bevor steht ( 2 Wochen vor Anreisedatum) und Sie sich nicht sicher sind. Alle anderen bitten wir um Geduld. Wir werden uns zu gegebener Zeit bei Ihnen melden.
(Stand: 30.10.20)
Die Einreise nach Dänemark ist für Schleswig-Holstein weiterhin bis Freitag Nacht den 30.10.20 um 23.59 Uhr möglich. Die Schleswiger-Holsteiner können trotzdem einreisen müssen aber einen neagiven Cornatest an der Grenze vorweisen können.
Ab d. 24. Oktober ist Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen. Das bedeutet, dass Sie nur noch mit einem anerkennungswürdigen Grund einreisen dürfen.
(Stand: 29.10.2020)
Ab heute muss in allen öffentlichen Institutionen ein Mundschutz getragen werden, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, Restaurant´s, Bar´s und Cafeé, in Einkaufsmärkten und Einkaufscentren und allen weiteren Geschäften.
Bitte halten Sie dazu auch den Abstand und desinfizieren Ihre Hände mit dem dafür vorgesehenen und zur verfügung gestellten Desinfektionsmitteln.
Wir bitten Sie darum, sich an diese von der Regierung mitgeteilten Regeln unverzüglich zu halten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
(Stand: 09.10.2020)
Seit Juni dürfen Personen aus den meisten EU-Ländern, darunter auch Deutschland, unter bestimmten Voraussetzungen wieder nach Dänemark einreisen. Österreich und die Schweiz gelten seit dem 19. September nicht mehr als offene Länder.
Die Einreise für Touristen nach Dänemark ist nicht mehr an eine Mindestaufenthaltsdauer von sechs Nächten gebunden, und es muss keine Dokumentation über einen gültigen Buchungsbeleg vorgelegt werden.
Wer deutliche Krankheitssymptome aufzeigt, beispielsweise Husten, Fieber oder ähnliches, darf nicht einreisen.
Dänische Staatsbürger dürfen immer nach Dänemark einreisen.
Was die Wiedereinreise nach Deutschland betrifft, informiert Euch bitte bei den öffentlichen Behörden in Deutschland oder beim Auswärtigen Amt.
Seit dem 22. August besteht Mundschutzpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie auf Flughäfen und auf Flügen.
Seit dem 17. September muss beim Betreten von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Einrichtungen in Dänemark, ein Mundschutz getragen werden. Dieser kann abgelegt werden, sobald man am Tisch sitzt, muss jedoch wieder getragen werden, wenn man aufsteht und sich im Raum bewegt. Außerdem müssen Restaurants usw. um 22 Uhr schließen.
In einigen Kommunen wird das Tragen eines Mundschutzes außerdem in Supermärkten, Einkaufscentern und größeren Läden empfohlen.
Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Situation in Dänemark finden Sie hier.
Frage: Kann ich derzeit nach Dänemark einreisen?
Antwort: Das hängt vom Einreiseland ab. Wenn Sie aus Deutschland kommen, dürfen Sie einreisen.
Frage: Bekomme ich, aufgrund der besonderen Coronasituation, mein Geld zurück, wenn ich eine Urlauber-vollschutzgebühr (UVg) abgeschlossen habe? Oder wenn ich an Corona erkrankt bin?
Antwort: Nein, die UVg deckt nicht die Coronasituation.
Nein, die UVg deckt nicht epidemische Krankheiten.
Wenn Ihr Buchungszeitraum nicht von einer Grenzschließung betroffen ist, gelten die allgemeinen Mietbedingungen von DHD für die weitere Zahlung oder Stornierung. Diese Informationen finden Sie auf dem Mietvertrag. Was zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft passiert, weiß keiner und daher gelten die Allgemeinen Mietbedingungen, die Sie durch die Buchung akzeptiert haben. Ebenso ist es nicht möglich, die Zahlung der 2. Rate oder die Buchung zu verschieben. Bei Stornierung können Gebühren nicht außer Acht gelassen werden. Deswegen bitte die 2. Rate bezahlen oder die Buchung stornieren. Bei einer Stornierung bitten wir Sie dies zu dokumentieren in Form eines Attestes oder z.B. Schreiben Ihres Arbeitgebers mit einer Urlaubssperre. Außerdem muss dies ganze schriftlich erfolgen.
Frage: Wie erhalte ich die Schlüssel und die Abrechnungspapiere vom Ferienhaus ohne persönlichen Kontakt mit dem Personal von DHD?
Antwort: Wenn dies, von dem Feriengast erwünscht wird, dann geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid und wir werden dann die Schlüssel, die desinfiziert sind, und die Abrechnungsunterlagen in einem Umschlag legen. Dieser Umschlag ist dann mit Ihrem Namen und der VE-Nr. des Hauses versehen und befindet sich hinter der blauen Tür in unserem Vorraum. Ähnlich können wir es selbstverständlich auch zur Abreise machen. Informationen für die Abreise befinden sich dann in dem gleichen Umschlag, den Sie zur Anreise erhalten haben.
Desweiteren ist das Büro mit Sichtschutz (Plexiglasscheibe) zu den Kunden abgetrennt und Desinfizierungsmittel für die Hände befindet sich auf dem Tresen und im eingangbereich/Vorraum.
Frage: Wie sieht die Reinigung vor Anreise in den Ferienhäusern aus?
Antwort: Infolge von Covid-19 haben wir eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen in Bezug auf die Reinigung der Kontrolle der Ferienhäuser eingeführt, um das Infektionsrisiko zu verringern. Unter anderem werden Griffe und Tischflächen im Rahmen jeder Reinigung und Kontrolle desinfiziert.
Wir bedauern die längeren Antwortzeiten, die sowohl per E-mail als auch per Telefon auftreten können und bisher aufgetreten waren.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und hoffentlich sehen wir uns bald wieder.
Die“hyggelige“ Dänen Steen Hansen und Team